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 Regeln für Fraktionen

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Regeln für Fraktionen Empty
BeitragThema: Regeln für Fraktionen   Regeln für Fraktionen EmptyFr Okt 14, 2011 11:15 pm

Fraktionsregeln von Destination-Reallife

Hier werden alle Fraktionsregeln aufgeführt, die nicht direkt mit dem Reallife-Gefühl zu tun haben, aber dennoch notwendig sind. Verstöße gegen diese Regeln ziehen Konsequenzen für die beteiligten Personen nach sich.

Regel 1:
Jeder User hat nach dem Verlassen einer Fraktion eine Zeit von 7 Tagen als Zivilist zu absolvieren, ausser man kann eindeutig nachweißen, dass man 30 Tage Mitglied der Fraktion war, aus welcher man ausgetreten ist. Folgende Regelungen gelten hier:

Fraktion --> Fraktion : 7 Tage
GWD --> Staatsfraktion : keine Zivizeit
GWD --> böse Fraktion : 7 Tage
Staatsfraktion --> Staatsfraktion: keine Zivizeit


Info für Leader: Ein Leader ist in der Pflicht sich genaustens abzusichern, ob der Bewerber diese Bedingung erfüllt, sollte er trotzdem invitet werden, so muss der Leader und der Bewerber mit einer Strafe rechnen!

ACHTUNG: Es gibt ansonsten keine Ausnahmen mehr!


Regel 2:

Jeder Bewerber für eine Staatsfraktion muss zum Zeitpunkt der Bewerbung über eine GWD-Note verfügen.


Regel 3:

Jede Fraktion ist verpflichtet Mindestanforderungen für eine Aufnahme anzugeben. Diese Anforderungen dürfen nicht für einen einzelnen Bewerber ausgesetzt werden, ausser dies ist mit der Serverleitung abgesprochen!

Regel 4:

Mitglieder einer Fraktion dürfen nicht auf die Blacklist gesetzt werden! Der Leader hat darauf zu achten, dass dies nicht passiert!

Regel 5:

Geiselnahmen müssen generell stürmbar sein! Sämtliche Aktionen über /me sind nicht geltend ( z.B. /me macht sich einen Peilsender an den Körper ), ausser die Abnahme der Kommunikationsmittel. Geiselnahmen dürfen nicht in der Base oder allgemein in einem Innenraum abgehalten werden. Außerdem darf jede böse Fraktion nur eine Geiselnahme pro Tag durchführen, egal wie eine andere evtl. verlaufen ist!

Regel 6:

Jede Fraktion ( Ausnahme: Terroristen ) ist verpflichtet eine aktuelle Memberliste im allgemeinen Forum zu führen.

Regel 7:

Beim Gangwar auf dem Tank ( vor dem Pier69 ) ist es verboten, Hanf in der Kabinentür anzupflanzen. Dieses Vorgehen wird als Bugusing geahndet und ebenfalls bestraft.

Regel 8:

Es ist strengstens verboten Geld aus der Fraktionskasse für den Eigenbedarf zu entwenden bzw. auch als Kredit zu nehmen. Dieses Geld ist nur für die Fraktion da!

Regel 9:

Jeder Spieler, der in eine Fraktion invitet wird, muss sich regulär beworben haben. Jede Bewerbung ist gleichberechtigt.

Regel 10:

Rucksack-Bomben an einer Geisel sind verboten! Bei Verstößen wird die Geiselnahme direkt abgebrochen!

Regel 11:

Es ist für Mitglieder von bösen Fraktionen verboten auf Mitglieder von anderer bösen Fraktionen zu schiessen, wenn diese in ihren Privatfahrzeugen sitzen. Sollte es aber einen Grund dafür geben, tritt diese Regel ausser Kraft. ( Grund = Der Fahrer schiesst o.Ä., Es ist aber kein Grund, wenn dieser nur vorbeifährt )

Regel 12:

Es ist verboten Rankup's als Mittel zum Zweck zu missbrauchen, d.h. es ist verboten jemanden kurz zu befördern, um irgendetwas zu demonstrieren oder demjenigen etwas zu ermöglichen, das er sonst nicht könnte.

Regel 13:
Bei Banküberfällen gilt folgendes: Es ist NICHT erlaubt, Leute direkt am Spawn in der Bank zu töten.

Regel 14:
Das Verkaufen von Fraktionswaffen und die Einlagerung selbiger ist für Staatsfraktionen strengstens verboten und wird hart bestraft!

Regel 15:
Für die Staatsfraktionen gilt ab jetzt folgendes: Spawnpunkt auf LVPD ändern und neu connecten beim Banküberfall ist verboten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Regel 16:
Die Benutzung der RPG bei Banküberfällen ist verboten!


Regel 17:
Sobald alle Staatsbeamte am Einsatzort tot sind, ist die Vergabe von wanteds untersagt. D.h. kein "letzter Funkspruch"!
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